NIS2 im Sektor „Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren“Am 16. Januar 2023 wurde die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) wirksam, mit dem Ziel, die Cybersicherheitsmaßnahmen in der gesamten Europäischen Union zu stärken. Sie legt einen gemeinsamen Rahmen von Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen und Mitgliedstaaten fest, wobei die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten bis zum 17. Oktober 2024 erfolgen muss.
Im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie führt NIS2 zusätzliche Maßnahmen und Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit ein.
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